Fanny Hill - Bekenntnisse eines Freudenmädchens

von: John Cleland, Sabine Trabert

Twilight-Line Verlag , 2017

ISBN: 9783941122758 , 102 Seiten

2. Auflage

Format: ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 2,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Fanny Hill - Bekenntnisse eines Freudenmädchens


 

Dies ist die Geschichte der Fanny Hill, die im 18. Jahrhundert als Waise nach London gelangt und dort in einem Bordell unterkommt. Schon bald lernt sie die körperliche Liebe, Lust und Verlangen kennen, nach denen sie ihr Leben ausrichtet. In Form eines langen Briefes erzählt Fanny die Geschichte ihres Lebens, von ihren ersten sexuellen Erfahrungen bis hin zu ihrer großen Liebe.

Der englische Schriftsteller John Cleland (geboren 1709 in Kingston upon Thames, Surrey; verstorben am 23. Januar 1789 in London) führte ein wechselhaftes Leben, so besuchte er die Westminster School nur für zwei Jahre. Von 1728 bis 1740 stand er im Dienst der Ostindien-Kompanie in Bombay, zunächst als Soldat, später als Verwaltungsangestellter. Nach seiner Rückkehr nach England folgte ein finanzieller Abstieg und aufgrund hoher Schulden wurde John Cleland am 23. Februar 1748 in das Londoner Newgate-Gefängnis gebracht. Um wieder aus der Haft entlassen zu werden, nahm er das geringe Angebot des Verlegers Ralph Griffiths an, der Cleland für einen erotischen Roman 20 Guineen zahlte. Während dieser Zeit im Gefängnis schrieb Cleland eines der wohl berühmtesten erotischen Werke der Weltliteratur, was dieser zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht erahnen konnte. Durch die Fertigstellung und Veröffentlichung des Buches in zwei Teilen 1748 und 1749 wurde Cleland ausgezahlt und konnte im März 1749 das Schuldnergefängnis von London verlassen. Nach seiner Veröffentlichung brach ein breiter öffentlicher Aufruhr los, die anglikanische Kirche forderte »die weitere Verbreitung dieses abscheulichen Buches zu beenden, das eine offene Beleidigung der Religion und guten Sitten darstellt«. Das Buch wurde verboten und Cleland wurde daraufhin wieder unter Arrest gestellt. Schließlich musste er sich vor einem Gericht für das Verfassen dieses Buches verantworten, wurde jedoch nicht verurteilt, sondern nur verwarnt und erhielt sogar, weil er seine finanzielle Notlage als Veröffentlichungsgrund glaubhaft machen konnte, eine Pension von 100 Pfund pro Jahr. Dieses Verbot sollte mehr als 200 Jahre andauern und ist bis heute in einigen Ländern immer noch auf dem Index der verbotenen Schriften und wird unter dem Ladentisch verkauft. Es kam zu heimlichen Veröffentlichungen in den USA, jedoch wurde Fanny Hill 1821 wegen Obszönität verboten. Erst 1966 hob der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten dieses Verbot wieder auf. Die erste deutsche Übersetzung erfolgte 1906, zahlreiche weitere Ausgaben folgten, die jedoch alle indiziert und als unzüchtig beschlagnahmt wurden. Die Indizierung wurde noch 1968 von einem Münchener Gericht bestätigt. Erst am 23. Juli 1969 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, »dass Fanny Hill zwar ein Werk der erotischen Literatur, aber keine unzüchtige Schrift sei«. Seitdem darf das Werk in Deutschland frei verkauft werden.